Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, dem 14. Juni, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in fünf Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 26.000 Euro verurteilt.
In die Strafe sind insgesamt fünf Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen in Sandhausen (28.01.2018), und Bielefeld (23.02.2018) sowie bei den Heimspielen gegen Kiel (14.04.2018) und Düsseldorf (28.04.2018) in der abgelaufenen Zweitliga-Saison 2017/18 eingeflossen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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