Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für die Vorfälle beim Pokalspiel gegen Rasenballsport Leipzig am 20. August 2016 für Dynamo Dresden eine Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro sowie einen Zuschauer-Teilausschluss für ein Heimspiel beantragt. Der Teilausschluss für die Stehplatz-Blöcke im Heimbereich ist Bestandteil der DFB-Strafe für Vorfälle in der Saison 2015/16. Er wurde zur Bewährung ausgesetzt, diese soll laut Antrag nun widerrufen werden.Die SG Dynamo Dresden hat dem Antrag nicht zugestimmt. Die Sache wird somit vor dem DFB-Sportgericht in mündlicher Verhandlung weitergeführt. Als voraussichtlicher Termin wurde der 7. November festgelegt. Die SG Dynamo Dresden wird durch die Geschäftsführung und den vom Verein bestellten Anwalt vertreten.
„Wir haben den Antrag des Kontrollausschusses abgelehnt, weil wir die darin enthaltene Strafe, die dem Verein einen Verlust in sechsstelliger Höhe beibringen würde, als absolut nicht verhältnismäßig erachten“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. „Wir haben uns von den Vorkommnissen deutlich distanziert und uns auch bei Rasenballsport Leipzig entschuldigt. Zugleich muss festgehalten werden, dass wir durch eine sorgfältige, professionelle Vorbereitung gemeinsam mit allen Beteiligten trotz der Brisanz der Begegnung für ein stimmungsvolles, gewaltfreies Pokalspiel in Dresden gesorgt haben. Auch haben die Vorkommnisse zu keinem Zeitpunkt das Spielgeschehen beeinträchtigt. Das spiegelt sich in dem beantragten Strafmaß nicht wider.“
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