Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses.
„Wir haben das Urteil des DFB-Sportgerichts am Donnerstagabend mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und beraten uns dann intensiv und in aller Ruhe mit unserem Rechtsanwalt Christoph Schickhardt, wie wir darauf reagieren werden. Mehr möchte und kann ich im Moment nicht dazu sagen. Trotz des großen und berechtigten öffentlichen Interesses, bitte ich diesbezüglich um Verständnis. Zum Pokalausschluss wird es von unserer Seite keine weitere Stellungnahme geben, solange wir keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen haben“, erklärte Dynamos Geschäftsführer Volker Oppitz.
Gegen das, aus Sicht der SG Dynamo Dresden, extrem harte Urteil des DFB-Sportgerichts kann der Verein binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einreichen.
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