Das DFB-Sportgericht hat Amine Aoudia nach dessen Platzverweis im vergangenen Heimspiel gegen den VfL Bochum am Montag zu einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen verurteilt. Am Montagvormittag erhielt die SG Dynamo Dresden zunächst den Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses, der eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen vorsah. Dynamo Dresden legte gegen diesen Antrag fristgemäß Widerspruch ein und begründete diesen dadurch, dass es sich bei der geahndeten Aktion des Spielers Aoudia nicht, wie im Antrag des Kontrollausschusses dargelegt, um ein „rücksichtsloses“ Verhalten gehandelt habe.In schriftlicher Verhandlung bestätigte das DFB-Sportgericht den Antrag des Kontrollausschusses. Gegen das Sportgerichtsurteil wird Dynamo Dresden keinen Widerspruch einlegen. In der Urteilsbegründung heißt es: „Nach vorläufiger Betrachtung folgt das Sportgericht auch der Einschätzung des Kontrollausschusses, dass der Vorgang als rohes Spiel und nicht als Tätlichkeit gewertet werden kann.“ Daraus folgt, dass im Falle eines Widerspruchs eine erneute Bewertung vorgenommen würde, die ein höheres Strafmaß zur Folge haben könnte.
Damit muss Cheftrainer Olaf Janßen in den ersten drei Zweitliga-Partien des neuen Jahres auswärts bei Union Berlin und beim FSV Frankfurt sowie zuhause gegen den FC St. Pauli auf den 26-jährigen Stürmer verzichten. Zum Auswärtsspiel gegen den FC Ingolstadt am 23. Spieltag ist Aoudia wieder spielberechtigt.
Der Algerier hatte im vergangenen Heimspiel gegen den VfL Bochum seinen Gegenspieler Florian Jungwirth im Luftduell unabsichtlich mit dem Ellbogen getroffen. Er wurde daraufhin von Schiedsrichter Christian Dingert in der 71. Spielminute mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen.
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