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12. September 2019 // 18.44 Uhr

DFB-Sportgericht verurteilt SGD zu 4.800 Euro Geldstrafe

Unsportliches Verhalten der Anhänger im DFB-Pokal gegen TuS Dassendorf


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, dem 12. September 2019, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt.

Geahndet wurde das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen während der DFB-Pokal-Erstrundenpartie gegen die TuS Dassendorf in Zwickau am 10.08.2019.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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