Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Freitag, dem 1. Februar 2019, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
In die Strafe ist ein Vorkommnis beim Zweitliga-Auswärtsspiel am 10. November 2018 gegen den 1. FC Köln eingeflossen. Geahndet wurde das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Das Spiel musste in der 46. Spielminute wegen der starken Rauchentwicklung rund zwei Minuten unterbrochen werden.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
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