Verein
15. Juli 2016 // 15.55 Uhr

20.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Teilausschluss auf Bewährung | 7.000 Euro fließen in präventive Maßnahmen



Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der abgelaufenen Spielzeit 2015/16 bei den Spielen gegen Osnabrück, Rostock, Cottbus, Magdeburg, Aue und Münster unter anderem mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt.Außerdem hat das DFB-Sportgericht einen Zuschauerteilausschluss für den K-Block im DDV-Stadion bei einem Heimspiel in der 2. Bundesliga auf Bewährung ausgesprochen. Zudem darf die SGD zu Auswärtsspielen, die durch den DFB vorab als Risikospiel eingestuft wurden, nur noch eine Eintrittskarte pro Vereinsmitglied online verkaufen. Des Weiteren wird der Verein für die Spielzeit 2016/17 dazu verpflichtet, auswärts bei Risikospielen eine bestimmte Anzahl an eigenen Ordnungskräften in Abstimmung mit dem Heimverein einzusetzen. Dies wurde dem Verein am Freitag mitgeteilt.

Die SGD wird in Abstimmung mit dem DFB 7.000 Euro der Geldstrafe in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.

„Ich hoffe und appelliere an alle Mitglieder und Fans unseres Vereins, dass dieses Urteil und die damit einhergehenden Konsequenzen vor allem im Hinblick auf die vielen emotionalen Duelle, die auf uns in der 2. Bundesliga und in der ersten Runde des DFB-Pokals warten, nochmals höchst sensibilisierende Wirkung entfalten. Wir haben es in der eigenen Hand und müssen auch zukünftig alle zusammen dafür Verantwortung übernehmen, dass weiterer Schaden, etwa durch den angedrohten Teilausschluss unserer Anhänger im K-Block, vom Verein und seinen Fans abgehalten wird", erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.

„Wir halten die Höhe der finanziellen Strafe im DFB-Urteil in Anbetracht der Vielzahl an verschiedenen Vorkommnissen für angemessen. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass sich insbesondere die Beschränkung auf den Onlineverkauf für Vereinsmitglieder bei Risikoauswärtsspielen als eine nicht wirkungsvolle Maßnahme entpuppen könnte. Das haben wir auch dem DFB gegenüber in den Verhandlungen deutlich gemacht. In enger Abstimmung mit der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB werden wir weiter unsere Sicht verdeutlichen, dass diese Maßnahme nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn abzusehen sein sollte, dass die Heimbereiche der jeweiligen Stadien auch komplett ausgelastet sein werden", so Born weiter.

Geahndet wurden unter anderem das Entzünden und Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien, Sachbeschädigungen, das Werfen von Gegenständen und verschiedene andere Verstöße. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Sobald dem Verein identifizierte Täter durch die entsprechenden Ermittlungsbehörden übermittelt werden, wird die SGD wie in der Vergangenheit die ausgesprochenen Strafen konsequent umlegen.

„Wir sind uns bewusst, dass gerade bei den Vorkommnissen am 16. April 2016 beim Auswärtsspiel in Magdeburg fast 1.000 Dynamo-Fans unter dem Fehlverhalten einer Minderheit leiden mussten und ihnen dadurch der Zutritt zu diesem Spiel verwehrt wurde. Die interne Auswertung der Erfahrungsberichte unserer Anhänger und Beteiligten haben bestätigt, dass sich in Magdeburg das Fehlverhalten nicht allein auf die Dresdner Anhänger beschränkt hat. Es sind von allen Seiten erhebliche Fehler gemacht worden. Auch das haben wir bei den Gesprächen mit dem DFB nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir als Verein versuchen auch in Zukunft alles, um die Spielvorbereitung solcher Brisanzspiele weiter zu optimieren", erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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